Das Rückschulungskonzept

Das Rückschulungskonzept der Nardini-Schule ist eng an das Hilfeplanverfahren gebunden. Entscheidungen über die Beendigung einer Maßnahme werden stets in Kooperation mit der Jugendhilfe und den Eltern getroffen. Ausgangspunkt ist dabei das Hilfeplangespräch, in dem die Reintegration an eine öffentliche Regelschule vereinbart wird, wenn die positive Entwicklung eines Kindes hier einen Erfolg erwarten lässt. Die Reintegration erfolgt in folgenden Schritten:

  1. Information der Schulaufsicht über die geplante Maßnahme.
  2. Der Kooperationslehrer nimmt Kontakt mit der aufnehmenden Schule auf und informiert Schulleitung und Klassenlehrer über die Problematik und über die Entwicklung des Kindes. Zudem werden in dem Gespräch konkrete Ziele formuliert. In der Regel wird zudem eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart.
  3. Schulleitung und Klassenlehrer der aufnehmenden Schule führen ein Elterngespräch.
  4. Beginn der Probebeschulung.
  5. Fallgespräch unter Leitung des Kooperationslehrers innerhalb der ersten 4 Wochen. Hierbei wird u.a. auch die Regelmäßigkeit der Elternkontakte und der Kontakte zwischen aufnehmender Schule und Kooperationslehrer vereinbart.
  6. Regelhafte Kontakte zwischen aufnehmender Schule und Eltern bzw. Kooperationslehrer je nach Vereinbarung.
  7. Bei Krisen werden die Eltern umgehend informiert. Die Regelschule schaltet zeitnah den Kooperationslehrer ein.
  8. Nach 6 Monaten: Beschluss der Klassenkonferenz über den Erfolg der Probezeit. Rückmeldung der Nardini-Schule an Schulaufsicht. Folgende Möglichkeiten gibt es:

    Probezeit bestanden:

    • Antrag der Nardini-Schule auf Aufhebung der Sonderschulbedürftigkeit.

    Probezeit nicht bestanden:

    • Die Probezeit wird verlängert.
    • Rückschulung an die Nardini-Schule.

    In beiden Fällen erfolgt eine Meldung an die Schulaufsicht.